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Bonbonkocher
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Titel: suche Flash Cart Doctor
Verfasst am: 18.09.2009, 14:53 Uhr
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Retrohling
Anmeldungsdatum: 18. Sep 2009
Beiträge: 1
Status: Offline
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hi leute ich bin hier neu
hoffe das ich hier richtig bin
habe da ein problem oder 2?
ich habe auf einen flohmarkt ein XG2 Lite ( GBA Flash Cart ) & XG Writer advance gekauft.
und habe kein treiber und programm darfür auf der cd war nix drauf, und im netz finde ich nicht das richtige denke das es das auch nicht mehr im netz gibt ( zum tehma man bekommt alles im internet )
Ich hoffe das einer von euch den treiber noch hat ich bin rat los
hier ein paar infos und ein bild
XG Writer steht unten:
XG Writer Advance
The Best Partner of GBA
XK-GA3120
-----------------------------
Flash Cart steht:
128M For GB-A & GB-A SP
WWW.XGFlash2.com ( da ist nix zur finden )
XG2 Lite
XGFlash2.com
gruss euer bonbonkocher |
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yominator
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Titel: suche Flash Cart Doctor
Verfasst am: 18.09.2009, 15:31 Uhr
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Retrokenner
Anmeldungsdatum: 22. Nov 2007
Beiträge: 347
Wohnort: Osterland
Status: Offline
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Ich nehme an, dass dir http://www.xg-flash.tk/ weiterhelfen kann. Dort gibt es den Littlewriter. Ich kann es aber leider nicht testen obs geht, da ich die XG2Flash nicht habe.
Beste Grüße |
_________________ Braucht jemand mein Yomi-Tool? Wenn nicht geb ichs auf.
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Titel:
Verfasst am: 18.09.2009, 15:36 Uhr
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Retromeister
Anmeldungsdatum: 13. Apr 2006
Beiträge: 1.299
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Ragnarok
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Titel:
Verfasst am: 18.09.2009, 17:13 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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Eigentlich gibt es hier keine Unterstützung für Raubkopien:
Zitat: Game copying devices connect to the computer and enable users to illegally copy video game software onto any type of memory cartridge, disk or directly to the hard drive of a personal computer. Game copiers enable the user to make, play and distribute illegal copies of video game software which violates Nintendo's copyrights and trademarks.
These devices allow for the uploading and downloading of Nintendo game data or so called Read Only Memory (ROMs) to and from the Internet. Flash Advance Linker, EZ-Flash, EZ-Pass and NeoFlash Linker are just a few examples of game copying devices that enable users to copy Nintendo games from the Internet.
Nintendo hat sogar schon erfolgreich Händler abgemahnt, die solche Hardware verkaufen, da sie eindeutig illegal sind. |
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Titel:
Verfasst am: 18.09.2009, 17:36 Uhr
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Retromeister
Anmeldungsdatum: 13. Apr 2006
Beiträge: 1.299
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Zitat: da sie eindeutig illegal sind.
Man muß ja den Leuten nicht unbedingt kriminelle Absichten unterstellen, immerhin lassen sich solche Flasher auch für Homebrew nutzen.
Ich verweise da nur auf GBADEV http://www.gbadev.org/index.php, im Endeffekt ist ja nicht die Waffe strafbar sondern deren rechtswidrige Verwendung... |
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Ragnarok
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Titel:
Verfasst am: 18.09.2009, 18:16 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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Titel:
Verfasst am: 18.09.2009, 23:21 Uhr
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Retrokenner
Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324
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CKeichel
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Titel:
Verfasst am: 18.09.2009, 23:49 Uhr
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Retrogott
Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666
Status: Offline
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Mist, mein NES Klon ist nicht dabei |
_________________ Das ist alles nicht schlimm - Das wird alles noch schlimmer
Großstadtgeflüster in Weine nicht mein Kind
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Ragnarok
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Titel:
Verfasst am: 20.09.2009, 22:57 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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[quote:7d6971423f="z3ntn3l"]@Ragnarok:
An wen soll sich das richten?
Tja, gute Frage. Allgemeine Informationpolitik? Händler? Kunden? Wird irgendwie nicht klar.
[quote:7d6971423f="z3ntn3l"]
Natürlich werden dort alle Flash-Carts als illegal dargestellt.
Scheinen Sie tatsächlich auch zu sein, einem Bericht in einer Fachzeitschrift nach jedenfalls.
[quote:7d6971423f="z3ntn3l"]
Was mir beim lesen aufgefallen ist:
NES & SNES? Die dürfen legal kopiert werden oder ach nee,die waren von Sega.
http://img34.imageshack.us/img34/3084/16011339.jpg
Auch da: "Tja...." Irgendwie fehlen diese Systeme.
Der eigentliche Witz ist aber der, dass nun sogar Heinz P., Familienvater aus N. an der S., weiss was Sache ist. Wenn der dann noch eine Suchmaschine benutzen kann, hat sich Nintendo ordentlich ins Bein geschossen. |
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CKeichel
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Titel:
Verfasst am: 21.09.2009, 00:25 Uhr
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Retrogott
Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666
Status: Offline
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[quote:f05a3e91dd="Ragnarok"][quote:f05a3e91dd="z3ntn3l"]
Natürlich werden dort alle Flash-Carts als illegal dargestellt.
Scheinen Sie tatsächlich auch zu sein, einem Bericht in einer Fachzeitschrift nach jedenfalls.
Flashcarts sind in der BRD nicht illegal, sonst hätte Nintendo schon versucht den Verkauf von Flashcarts gerichtlich untersagen zu lassen. Es ist ihnen mit der R4 Karte in Japan gelungen, wenn es möglich wäre diesen Erfolg auf andere Länder zu übertragen, dann hätten sie es versucht.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf derer Flashcarts in der BRD illegal sein könnten. |
_________________ Das ist alles nicht schlimm - Das wird alles noch schlimmer
Großstadtgeflüster in Weine nicht mein Kind
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Titel:
Verfasst am: 21.09.2009, 08:15 Uhr
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Retrokenner
Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324
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Wenn Flashcarts illegal sind, müssen CD-Rohlinge auch illegal sein. |
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Ragnarok
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Titel:
Verfasst am: 21.09.2009, 11:46 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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[quote:1dbc06dbcf="CKeichel"]
Flashcarts sind in der BRD nicht illegal, sonst hätte Nintendo schon versucht den Verkauf von Flashcarts gerichtlich untersagen zu lassen.
Vollkommen richtig. Und das passiert auch:
Zitat: Deutsche Händler, die solche Module anbieten, sahen sich in den letzten Monaten einer Flut von Abmahnungen ausgesetzt. Die Anwälte von Nintendo berufen sich dabei auch §95a des Gesetzes zum Urheberrecht. In dem heisst es, dass technische Maßnahmen zum Schutz eines geschützten Werkes ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden dürfen. Ferner sind Herstellung, Verkauf, Vermietung und Bewerbung solcher Vorrichtungen untersagt. [...] Gegen einiger Händler wurden einstweilige Verfügungen mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro erwirkt.
[quote:1dbc06dbcf="CKeichel"]
Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf derer Flashcarts in der BRD illegal sein könnten.
Wie kommst Du zu der Aussage?
Dazu hat man dann noch einen Rechtsexperten ausgebuddelt:
Zitat: F: Ist der Handel mit DS-Kopiermodulen illegal?
A: Diese Frage war rechtlich lange umstritten, jedoch wurden vor Kurzem beim Landgericht München einstweilige Verfügungen gegen Verkäufer der Module erwirkt. Die gerichte haben somit einen Rechtsverstoß bejaht, insbesondere gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. [...] Es ist zu erwarten, dass weitere Händler vom Plattformhersteller rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Weiter steht da, dass man als Käufer nicht gegen Marken- und Wettbewerbsrecht verstößt. Allerdings verstoße die von Nintendo geschützte Bootsoftware auf diesen Modulen gegen das Urheberrecht.
Da kommt dann auch nochmal der Manager von Nintendo Deutschland, Bernd Fakesch, zu Wort - aber das erspar ich Euch, is klar, was der vom Stapel lässt. Aber soviel: Er spricht von 10 Gereichtsentscheidungen in Nintendos Sinne und 300 Aktionen gegen Händlern mit 200.000 beschlagnahmten Kopiermodulen.
[quote:1dbc06dbcf="z3ntn3l"]Wenn Flashcarts illegal sind, müssen CD-Rohlinge auch illegal sein.
Wieso das denn? Als nächstes dann weißes Papier?
Ich bin auch nur durch Zufall drauf gestoßen, in der CBS 10/09 gabs nämlich die Gilde 2 + AddOn - da hab ich denn mal zugeschlagen, bitte nicht flamen...
Also ist die Frage, ob diese Kopiermodule nun legal sind oder nicht, mit einem ganz klaren "Jein" zu beantworten. Es ist eine Frage des Standpunktes. Händler sollten wirklich aufpassen, User kommen noch davon. Aber unstreitig ist, dass diese Module gegen geltendes Recht verstoßen.
§95 hat uns irgendwie den Spass verdorben.
@z3nt3l: Wär nett, wenn Du das Image als Thumbnail verlinkst, dann muss man horizontal nicht soviel scrollen. |
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Titel:
Verfasst am: 21.09.2009, 12:54 Uhr
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Retrokenner
Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324
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Ragnarok
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Titel:
Verfasst am: 21.09.2009, 13:09 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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[quote:7f7bbb425e="z3ntn3l"]Abmahnung != geltendes Recht.
Jeder kann jeden abmahnen ohne das es irgendwas mit illegal/schuldig im Sinne des Gesetzes zu tun hat. Das sind Einschüchterungsversuche von einem Weltkonzern gegenüber "kleinen" Händlern. Der Händler der tatsächlich dafür belangt wurde hat sich sicher eines Urheberrechtsverstoßes schuldig gemacht im Sinne von verkaufen von R4-Chips samt Games etc. Selbst schuld.
Kann ich nicht beurteilen, warum bei den Aktionen was genau beschlagnahmt wurde. Aber Du sicherlich auch nicht...
Der Witz dabei ist (laut CBS), dass nur große Ketten die Module aus dem Warenbestand genommen haben sollen, nicht aber die kleinen Händler.
[quote:7f7bbb425e="z3ntn3l"]
[quote:7f7bbb425e="CKeichel"]
Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf derer Flashcarts in der BRD illegal sein könnten.Genau so siehts aus.
Doch: Marken-, Urheberrechts- (BIOS), und/oder Wettbewerbsrecht. Das Gereichtsentscheide in Nintendos Sinne gefällt wurden, wurde ja auch erwähnt, leider ohne weitere Details. Mehr als den entsprechenden Paragraphen (§95), der meiner Meinung nach in diesem Falle auch eindeutig auslegbar ist , kann ich persönlich auch nicht aufbieten.
[quote:7f7bbb425e="z3ntn3l"]Dazu zähle ich jetzt mal auch DVD-R's und damit lassen sich problemlos Wii-Medien kopieren. Also ist dort rechtlich ja wohl kein Unterschied zu Flashcarts?!?
Ja, wie gesagt, dann triffts auch ein Blatt Papier. Damit kann man ja immerhin auch urheberrechtlich geschütze Inhalte verbreiten...
[quote:7f7bbb425e="z3ntn3l"]Face it: We dont use Windows95 + 15" CRT's anymore! Wie wärs mit einem 22"er? Dann passts auch ohne scrollen
Ja, vielen Dank für den Hinweis: Ich nutze einen 22" mit einer Auflösung von 1280x1024. Und es passte nicht ohne scrollen. |
Zuletzt bearbeitet von Ragnarok am 21.09.2009, 13:10 Uhr, insgesamt ein Mal bearbeitet
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krysmopompas
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Titel:
Verfasst am: 21.09.2009, 13:10 Uhr
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Retrogott
Anmeldungsdatum: 19. Jun 2008
Beiträge: 2.094
Status: Offline
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Ähnliche Entscheidungen gab es beim Vertrieb von PS2 Modchips, evtl. auch in München. Bei Verstößen im Internet kann der Kläger den Gerichtsstandort zu seinen Gunsten frei wählen.
Code: Allerdings verstoße die von Nintendo geschützte Bootsoftware auf diesen Modulen gegen das Urheberrecht.
Das sollte meiner Meinung nach das einzige Problem sein, aber leider gibt's den §95a UrhG.
Im Widerspruch dazu gibt es bei Software das Recht, eine Sicherungskopie anzufertigen. |
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