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basic-boy
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Titel: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 23.07.2011, 14:54 Uhr
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Retroanfänger
Anmeldungsdatum: 22. Okt 2010
Beiträge: 68
Status: Offline
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Ihr kennt doch meine Jimdo-Page appleii-progs.jimdo.com.
Ich hab vor die Seite neuaufzubauen und brauch Feedback, Ideen und Leute die beim aufbauen helfen (HTML- Kenntnisse sind nicht erforderlich).
Die Seite wird folgendes enthalten: ROMs, Tapes, Disks, BASIC-Tutorials, selbst erstellte Programme (z.B. PAINT15), etc.
Ich wird auch Inhalte über andere HC als Apple II stellen (C64, MZ-80, je nachdem wie viele Spezialisten für verschiedene HCs)
Es wird wie eine Zusatzpage für Aep!
Also antwortet mal schnell!
BBoy |
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Predator82
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 23.07.2011, 15:50 Uhr
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Retromeister
Anmeldungsdatum: 14. Apr 2007
Beiträge: 1.764
Wohnort: Aephausen
Status: Offline
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[quote:7f11364848="basic-boy"]ROMs, Tapes, Disks & Es wird wie eine Zusatzpage für Aep!
No-go |
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mateyo
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 23.07.2011, 19:33 Uhr
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Retromeister
Anmeldungsdatum: 16. Jul 2008
Beiträge: 1.736
Wohnort: Frankfurt am Main
Status: Offline
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mach das, das bka freut sich |
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basic-boy
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 24.07.2011, 13:04 Uhr
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Retroanfänger
Anmeldungsdatum: 22. Okt 2010
Beiträge: 68
Status: Offline
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Ein Schnelldenker! Euer Feedback ist nicht zu gebrauchen... |
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blackerking
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 24.07.2011, 13:06 Uhr
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Bescheißermeister
Anmeldungsdatum: 05. Sep 2006
Beiträge: 1.474
Wohnort: Leipzig
Status: Offline
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[quote:facfa593a2="basic-boy"]Ein Schnelldenker! Euer Feedback ist nicht zu gebrauchen...
Was hast du den geglaubt zu bekommen? Eine Belobigung für illegales tun? |
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Ragnarok
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 24.07.2011, 17:02 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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LOL! Kein Schwein interessiert sich für das Copyright auf Apple II Programme... |
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SpaceMan
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Titel: RE: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 24.07.2011, 21:57 Uhr
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Retrohling
Anmeldungsdatum: 09. Jul 2011
Beiträge: 7
Status: Offline
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lol das game auf deiner seite find ich cool |
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basic-boy
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Titel: RE: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 05.08.2011, 15:34 Uhr
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Retroanfänger
Anmeldungsdatum: 22. Okt 2010
Beiträge: 68
Status: Offline
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Es musst ja nicht Tapes sein von Anderen... |
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basic-boy
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Titel: RE: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 05.08.2011, 16:59 Uhr
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Retroanfänger
Anmeldungsdatum: 22. Okt 2010
Beiträge: 68
Status: Offline
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Ein Ausschnitt aus einem Artikel von Wikipedia:
Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt laut § 16 PatG, Art. 63 (1) EPÜ 20 Jahre ab dem Tag nach der Anmeldung. Gemäß § 16a PatG, Art. 63 (2) b) EPÜ i. V. m. VO (EWG) Nr. 1768/92 kann allerdings für Erfindungen, die erst nach aufwändigen Zulassungsverfahren (vor allem klinische Studien bei Arzneimitteln) wirtschaftlich verwertet werden können, ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden, das die Patentlaufzeit dann um maximal fünf Jahre verlängert.
Zusammenfassung: 2011-20 oder 25=1991 oder 1986
Der Besitztum von Spiele, die älter sind als 1986 oder 1991 sind LEGAL!!!
Also muss ich bei der Auswahl achten was ich drauf stell! Das BKA hat schon genug zu tun Sites zu zensieren!
[link]http://de.m.wikipedia.org/wiki/Patent[/link] |
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basic-boy
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 05.08.2011, 17:03 Uhr
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Retroanfänger
Anmeldungsdatum: 22. Okt 2010
Beiträge: 68
Status: Offline
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[quote:df5f412837="blackerking"][quote:df5f412837="basic-boy"]Ein Schnelldenker! Euer Feedback ist nicht zu gebrauchen...
Was hast du den geglaubt zu bekommen? Eine Belobigung für illegales tun?
Schon was von Patentablauf gehört? |
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Ragnarok
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 05.08.2011, 17:53 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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"Giana Sisters, U.S. Pat. No. 32109"
[quote:8d38adfb94="basic-boy"]
Der Besitztum von Spiele, die älter sind als 1986 oder 1991 sind LEGAL!!!
"Herr Ober, eine Funny Quote bittschön."
[quote:8d38adfb94="wiki"]Schutzfrist
Deutschland
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris). Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.
Für Leistungsschutzrechte gelten kürzere Schutzfristen. Bei Musikstücken oder Audioaufnahmen endet die Frist für die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (beispielsweise der Sänger oder Instrumentalisten) meist schon 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Tonträgers. Dies darf aber nicht mit dem Schutzrecht des Urhebers (beispielsweise des Komponisten oder Textdichters) verwechselt werden, für das die 70-Jahres-Frist nach dessen Tod gilt.
Die nationalen Gesetzgeber sind grundsätzlich frei in der Entscheidung, ob sie erloschene Urheberrechte wiederaufleben lassen. Mit der EG-Schutzdauerrichtlinie von 1993 (in Deutschland 1995 umgesetzt) wurde die Schutzdauer des Urheberrechts für die EU auf 70 Jahre p. m. a. einheitlich festgesetzt und zugleich bestimmt, dass der längste Schutz in einem der Vertragsländer maßgeblich sein sollte. Dies führte in Deutschland zum Wiederaufleben (§ 137f UrhG) des Schutzes gemeinfrei gewordener Werke (vor allem bei Fotografien).
Bei Lichtbildwerken gemäß § 2 UrhG, die gegenüber den Lichtbildern nach § 72 UrhG eine geistige Schöpfung darstellen, endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Heute ist davon auszugehen, dass die meisten Fotografien von den Gerichten als Lichtbildwerke gesehen werden. Umstritten ist die sogenannte Reproduktionsfotografie, bei der auf jeden Fall lediglich ein einfaches Lichtbild entsteht.
Seit dem Wiederaufleben bereits abgelaufener Schutzfristen mit der Urheberrechtsänderung von 1995 sind ältere Darlegungen hinfällig, die, anknüpfend an den Aufnahmezeitpunkt, viele Lichtbildwerke für gemeinfrei erklärten, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist.
Schweiz [Bearbeiten]
In der Schweiz erlischt gemäß Urheberrechtsgesetz (URG) Art. 29 der urheberrechtliche Schutz
50 Jahre nach dem Tod des Urhebers für Computerprogramme;
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers für alle anderen Werke.
Muss angenommen werden, der Urheber sei seit mehr als 50 beziehungsweise 70 Jahren tot, so besteht kein Schutz mehr.
Haben mehrere Personen an der Schaffung eines Werks mitgewirkt, so erlischt der Schutz gemäß dem Tod der zuletzt verstorbenen Person.
Ist der Urheber eines Werks unbekannt, so erlischt dessen Schutz 70 Jahre nach der Veröffentlichung. Wird aber vor Ablauf dieser Schutzfrist allgemein bekannt, welche Person das Werk geschaffen hat, so erlischt der Schutz gemäß dem Tod des Urhebers. Damit wird ein „Wiederaufleben“ des Schutzes verhindert.
An der richtigen Stelle zu suchen ist auch eine Kunst. |
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blackerking
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Titel: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 05.08.2011, 18:08 Uhr
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Bescheißermeister
Anmeldungsdatum: 05. Sep 2006
Beiträge: 1.474
Wohnort: Leipzig
Status: Offline
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[quote:15d6502f2b="basic-boy"][quote:15d6502f2b="blackerking"][quote:15d6502f2b="basic-boy"]Ein Schnelldenker! Euer Feedback ist nicht zu gebrauchen...
Was hast du den geglaubt zu bekommen? Eine Belobigung für illegales tun?
Schon was von Patentablauf gehört?
Schon mal was von dem EDIT Knopf gesehen, oder gelesen?
3 Posts direkt hintereinander und will mir was erklären. |
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yoshi41
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Titel: Re: RE: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 05.08.2011, 18:22 Uhr
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Retrokenner
Anmeldungsdatum: 28. Mar 2010
Beiträge: 683
Wohnort: ประเทศสวิสเซอร์แลนด์
Status: Offline
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[quote:99cfe9f320="basic-boy"]Das BKA hat schon genug zu tun Sites zu zensieren!
[link]http://de.m.wikipedia.org/wiki/Patent[/link]Das BKA brauchst Du nicht mehr zu fürchten, nachdem sie Deine Seite gesehen haben. Die lachen sich tot. |
_________________ Emulator Packs und Fact Sheets für Wiz, Caanoo, Dingoo und Pandora.
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Ragnarok
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Titel: Re: RE: Re: Diskussion über meine Apple II Page
Verfasst am: 05.08.2011, 18:47 Uhr
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Jinxed
Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397
Wohnort: 기정동
Status: Offline
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Wobei ich glaube, dass er bereits unter Beobachtung steht... mehrfach... von verschiedenen Seiten... |
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krysmopompas
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Titel:
Verfasst am: 05.08.2011, 18:51 Uhr
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Retrogott
Anmeldungsdatum: 19. Jun 2008
Beiträge: 2.094
Status: Offline
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Wer treibt denn da sein Unwesen?
Zitat:
Steve Jobs
It has come to my ears (and eyes) that you offer certain copyrightrighted Apple(tm) products on your unworty homepage. Stop that, or I will send the Ku-Klux-Klan, the American Movement for Civil Rights and The Black Panthers after you to KICK YOUR ASS! (And I will tell your Mommy!)
Zitat:
Jörg Ziercke
Hallo Noel, aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sind wir gezwungen, Ermittlungen zu dieser Webseite einzuleiten. Da Du noch minderjährig bist, werden Deine Eltern informiert werden, was mindestens zwei Wochen Internetverbot, eine Woche frü zu Bett gehen und einen Monat keinen Nachtisch bedeutet.
Hochachtungsvoll,
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden
Zitat:
Steffie Jobs
Ich habe auch einen Apple II, ähhmm ich meine natürlich zwei grosse Apples. Könnten Sie mir bitte helfen, ich komme nicht mehr aus meinem Kleid raus. Leider kann ich diese seltsame AEP Seite nicht finden. Schreiben Sie mir doch bitte eine Mail an steffie.jobs@silly.kon
Zitat:
Beate Uhse
Lieber Basic Boy
Es wäre sehr lieb, wenn Sie die Rumble-Funktion meines Joysticks in einer zukünftigen Paint Version unterstützen könnten.
Ihre Beate
http://appleii-progs.jimdo.com/mini-forum/
SCNR |
_________________ If you can’t run at 60 fps, you’re not a good racing game.
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