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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.02.2009, 18:45 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
§50 sieht für mich nicht so aus, als ob er bei Deinem Vorhaben greifen würde. Und §53 greift vielleicht nicht, wenn gegen einen anderen § verstossen wurde - nämlich der, in dem steht, dass Kopierschutzmaßnahmen nicht umgangen werden dürfen. Und soviel ich weiss, zählen Module als solche.

Aber, ich weiss auch nur, was man sich so erzählt oder mal so aufgeschnappt hat. Was hab ich mit Gesetzen am Kopp? Wink

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CKeichelOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.02.2009, 18:47 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
[quote:99663642e4="Kampfschaf2009"]Mal zum rechtlichen! Um auf die 60 Minuten zu kommen... Dies können aber auch geringfügig mehr sein.

Zum Beispiel ein Paragraph:
§ 50 Berichterstattung
Zur Berichterstattung durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

Ein weiterer:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlageoffensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt

Das sind nur 2 Paragraphen! Es gibt noch mehr Lücken im Gesetz. Sicher ist das laden von solchen Sachen eine heikle Sache und bisher nicht 100%ig geklärt. Wir wollen mit den Tests kein Gewinn machen oder stellen die Spiele zum DL. Die Spiele werden ausschließlich für kurze Zeit für den privaten Gerbauch genutzt und gelöscht.

Es ist 100%ig geklärt, Du zitierst hier Paragraphen, die sich entweder auf Pressearbeit oder auf Privatkopien beziehen. Der erste Artikel bezieht sich darauf, dass Du in einem Test zum Beispiel Screenshots machen darfst oder kurze Filme aufnehmen darfst. Du hast aber kein Presseorgan, Du hast eine privat betriebene Website.

Der zweite Paragraph bezieht sich auf Privatkopien, das heißt, dass Du berechtigt bist, von einem von Dir erworbenen Medium eine Kopie zu machen darfst. Zumal Du natürlichen eine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlageoffensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" nutzt.

Beides hat nichts damit zu tun Nintendo DS Romimages aus dem Internet herunterzuladen.

Die 60 Minuten Regel ist ein Internet Mythos.

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Das ist alles nicht schlimm - Das wird alles noch schlimmer
Großstadtgeflüster in Weine nicht mein Kind 
 
 
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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.02.2009, 19:06 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
Etwas feiner ausgedrückt, aber genau meine Sicht der Dinge. Wobei die Frage ist, was denn lt. Gesetz ein "Presseorgan" ist, den Punkt kriegt man vielleicht noch gedreht, aber diese pösen ROMs? *schulter_zuck*

Ansonsten wär tatsächlich ein Wiki der erste Schritt: sowas hier. Wobei aber beim C64 ja nun wirklich kein Hund mehr nach Copyrights kräht, im Gegensatz zum DS.

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mateyoOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.02.2009, 20:28 Uhr
Retromeister


Anmeldungsdatum: 16. Jul 2008
Beiträge: 1.736

Wohnort: Frankfurt am Main
Status: Offline
also ich meine nicht ne wiki direkt ragna, ich meine ... wie eine ...
 
 
 
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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.02.2009, 20:54 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
... sprich Dich aus ... Very Happy

_________________
 
 
 
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mateyoOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.02.2009, 20:58 Uhr
Retromeister


Anmeldungsdatum: 16. Jul 2008
Beiträge: 1.736

Wohnort: Frankfurt am Main
Status: Offline
was macht ne wiki, erlaubt den usern eigenen texte zu posten die dann entweder direkt freigeschaltet werden oder vom admin frei geschaltet wird. solche funktionen sind eigentlich nichts neues und nur wikipedia hat es in ihrem cms für eine breite masse zugänglich gemacht.
mobygames.com machts zum beispiel ähnlich wenn ich mich ned irre und fordet die user zu reviews und screenshots posts auf. ^^
 
 
 
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CKeichelOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.02.2009, 23:43 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
[quote:40fda04acd="Ragnarok"]Etwas feiner ausgedrückt, aber genau meine Sicht der Dinge. Wobei die Frage ist, was denn lt. Gesetz ein "Presseorgan" ist, den Punkt kriegt man vielleicht noch gedreht, aber diese pösen ROMs?

Hab mir mal den Spaß gemacht das Pressegesetz Bayerns querzulesen, war das erste, was ich gefunden habe. Das regelt ziemlich genau was Presse ist und was nicht, wen es interessiert, hier der Link

http://by.juris.de/by/gesamt/PresseG_BY_2000.htm

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krysmopompasOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 03.02.2009, 03:22 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Jun 2008
Beiträge: 2.094


Status: Offline
Zum Thema Kopierschutz und Software hatten wir doch erst eine Diskussion Smile.

Die zitierten Gesetze bzgl. erlaubter Privatkopien und Verbot der Kopierschutzumgehung beziehen sich auf Filme, Musik etc..

Trotzdem sollte klar sein, daß man sich nicht eben mal für 10min eine fremde NDS-ROM-Kopie besorgen darf.
 
 
 
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MaximumCryOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 03.02.2009, 10:19 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 09. Nov 2006
Beiträge: 360

Wohnort: Niederbayern
Status: Offline
[quote:3074a7e7ce="Kampfschaf2009"]- Man braucht keinen DS um mitzumachen. Gerade die Screenshots gehen nur mit einem Emulator.

Handhabung und Bedienung sind sehr wichtig und das hast halt nunmal nur an nen richtigen DS
 
 
 
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someguyOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 03.02.2009, 19:25 Uhr
Retrohling


Anmeldungsdatum: 08. Nov 2008
Beiträge: 21


Status: Offline
Beide Paragraphen ziehen nicht. §50 hat rein gar nichts mit dem zu tun, was du vorhast. Weißt du überhaupt, was "Werke, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden" sind? Diese entstehen aus der Berichterstattung, in deinem Falle wären das Zitate oder Screenshots. Und ein "wesentliches Tagesinteresse" dürfte hier auch kaum vorliegen. Aber als Privatperson bist du eh kein Presseorgan, also ist das eh ohne Belang.

§53 kannst du auch knicken, denn die ROMs, die man runterladen kann, sind eben rechtswidrig hergestellte und zugänglich gemachte Vorlagen.

Tipp: Such dir einen neuen Rechtsanwalt. Denn wenn der das als unbedenklich ansieht, hat er den falschen Job. Wobei ich mir aber sicher bin, dass das nur eine Floskel war und besagter Rechtsanwalt gar nicht existiert.
 
 
 
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Johann11
Titel:   BeitragVerfasst am: 03.02.2009, 21:19 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 03. Nov 2008
Beiträge: 425


So was in der Art hatte ja auch CKeichel gesagt.
 
 
 
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Kampfschaf2009Offline
Titel:   BeitragVerfasst am: 12.02.2009, 20:43 Uhr
Retrohling


Anmeldungsdatum: 01. Feb 2009
Beiträge: 7


Status: Offline
Nach ausführlicher Beratung habe ich beschlossen die Vorraussetzung zu ändern! Jeder der möchte, einen DS bestitz und selbstverständlich Spiele, darf für diese Berichte schreiben spezielle für die Bedürfnisse der Seite. Näheres bei mir...

Sollte das der Fall sein würde ich mich freuen...

Zu melden unter der ICQ: 306155901
Oder Skype: godwar2004
 
 
 
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