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Autor Nachricht
CKeichelOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 14.05.2009, 00:38 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
So einfach ist die Sache allerdings dann auch wieder nicht:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=12720&ccheck=1

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Großstadtgeflüster in Weine nicht mein Kind 
 
 
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blackerkingOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 14.05.2009, 10:30 Uhr
Bescheißermeister


Anmeldungsdatum: 05. Sep 2006
Beiträge: 1.474

Wohnort: Leipzig
Status: Offline
Meines Wissen nach, besteht eine Klausel in der Garantie des Herstellers die eben jene Fremdpatronen verbietet.
Außerdem bist du als Kunde sowieso nach einem halben Jahr in der Beweispflicht und meist kann man seine Unschuld nicht selbst beweißen.
Und ein Sachverständiger kostet zu viel Geld.
 
 
 
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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 14.05.2009, 12:19 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
Da mein Schätzchen Bj. 1996 ist, muss ich mir darum eh keine Gedanken mehr machen... Very Happy

_________________
 
 
 
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CKeichelOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 14.05.2009, 14:58 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
Du wirfst hier Garantie und Gewährleistung durcheinander. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, zu Gewährleistung ist er verpflichtet. Die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten verpflichtet den Verkäufer (ihm gegenüber besteht das Gewährleistungsrecht) zu einer Nachbesserungspflicht, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Fehler durch Verschulden des Kunden zustande kam. Im Klartext heißt das, dass er nur den Umtausch oder die Nachbesserung ablehnen kann, wenn er im Eiinzelfall belegen kann, dass durch den Einsatz einer Fremdpatrone der Schaden am Drucker entstanden ist.
Bei allem, was über sechs Monate hinausgeht, ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Kauf des Gerätes vorhanden war, wenn er eine Nachbesserung oder einen Umtausch vornehmen möchte.
Ein generelles Erlöschen der Gewährleistung durch den Händler gibt es bei Einsatz von Fremdpatronen also nicht, die zusätzliche Garantie, die ein Hersteller auf sein Gerät gibt, ist etwas anderes, aber wenn mein Drucker nach 4 Monaten kaputt geht, dann nehme ich die Gewährleistung des Händlers in Anspruch und nicht die Garantie des Herstellers.

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