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Bong87Offline
Titel: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 16:23 Uhr
Anti Pokemon Emulant


Anmeldungsdatum: 28. Jul 2007
Beiträge: 1.475

Wohnort: Ansbach
Status: Offline
Zitat:

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten nur bei schweren Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden dürfen.

Die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist da. Die Richter haben die umstrittene Speicherpflicht nicht kassiert, wohl aber etwas eingebremst. Es darf zwar zunächst weiter gespeichert werden, allerdings erhöht man die Hürden für den Zugriff auf die Daten, denn dieser ist nach Meinung der Verfassungshüter »ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff«, der das Telekommunikationsgeheimnis aushebelt und es ermöglicht, »weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.« Deshalb dürfen die Daten bis zum abschließenden Urteil nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden, wenn eine schwere Straftat vorliegt und »die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.«

Der Bundesregierung trugen die Verfassungsrichter zudem auf, zum 1. September 2008 einen Bericht über die Auswirkungen der Datenspeicherung vorzulegen. Erst danach wird das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung fällen.


Wenigstens etwas Very Happy

_________________
 
 
 
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retro2k7Offline
Titel: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 17:01 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 18. Feb 2007
Beiträge: 310


Status: Offline
naja, schon das sammeln der daten von den bürgern ist verfassungswridig.
es ging bei dem eilantrag lediglich um den abruf der gespeicherten daten.
aber ob das speichern selbst erlaubt ist, wird noch verhandelt in nem halben jahr.
denke mal aber, dass die vorratsdatenspeicherung gekippt wird.
es sei denn, die politiker wissen das wieder zu umgehen.
 
 
 
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CKeichelOffline
Titel: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 20:44 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
Glaub nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gekippt wird, die Begründung des Bundesverfassungsgerichts klingt nicht so als würden sie an der Speicherung generell etwas auszusetzen haben, ich zitiere mal aus der Urteilsbegründung:

Zitat:
Zwar kann die umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen, einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken. Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung.


Das heißt das Speichern ist zwar nicht schön, aber solange der Abruf kontrolliert erfolgt und nicht im Sinne einer Rasterfahndung ist es ganz in Ordnung.

_________________
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retro2k7Offline
Titel: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 20.03.2008, 21:14 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 18. Feb 2007
Beiträge: 310


Status: Offline
Zitat:
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in anderen Entscheidungen immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.

Die Bundesregierung muss dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.
(heise)
@CKeichel, kann man so nicht sagen.
wichtig: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/pm_37-08.pdf
Zitat:
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines
Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass einer solchen
einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
ist

d.h. auf deutsch:
Das Gesetz mit einem Eilantrag zu stoppen wäre der Gnadenstoß für den Gesetzgeber.
weil dann kommt raus, dass sie sich nicht ganz an die Verfassung gehalten haben.
deshalb geben sie dem Gesetzgeber noch ein halbes Jahr zeit.
die vorratsdatenspeicherung wurde noch gar nicht verhandelt.
nur der abruf dieser daten.
und dieser abruf wurde stark eingeschränkt.
 
 
 
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CKeichelOffline
Titel: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 21.03.2008, 00:06 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
Der Abruf wurde eingegrenzt auf eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO. Wer diesen Paragraphen aber mal im Wortlaut liest, wird feststellen, dass darunter auch Dinge wie Betrug oder Korruption fallen und vieles andere mehr.
Viel mehr jedenfalls als es im in der medialen Reflektion des Urteils gemeinhin benannt wird, wo im Allgemeinen von Mord und die unvermeidliche Kinderpornographie die Rede ist.
Das BVG bestätigt damit ganz klar die Haltung des Gesetzgebers, der ja schon im Vorfeld sagte die Vorratsdatenspeicherung solle zur Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden.
Ich kann in der gesamten Urteilsbegründung keinen Hinweis darauf finden, dass die Vorratsdatenspeicherung als solche als Problem gesehen wird. Das BVG scheint doch nur mit dem Abruf der Daten ein Problem zu habne und diesen deshalb einschränken zu wollen.
Und deine Argumentation verstehe ich nicht, was meinst Du mit das wäre der "Gnadenstoß" für die Politiker?
Das BVG hat schon so manches Gesetz für Verfassungswidrig erklärt, ohne das jemand daraufhin gesagt hätte die Politiker hätten sich nicht an die Verfassung gehalten.

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retro2k7Offline
Titel: Re: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 21.03.2008, 11:28 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 18. Feb 2007
Beiträge: 310


Status: Offline
[quote:fc73128951="CKeichel"]Ich kann in der gesamten Urteilsbegründung keinen Hinweis darauf finden, dass die Vorratsdatenspeicherung als solche als Problem gesehen wird. Das BVG scheint doch nur mit dem Abruf der Daten ein Problem zu habne und diesen deshalb einschränken zu wollen.
lies es doch richtig.
in der Verhandlung ging es nur um den Abruf.
die Hauptverhandlung kommt erst noch, in der geht es auch u.a. um die Speicherung der Daten.
Zitat:
Und deine Argumentation verstehe ich nicht, was meinst Du mit das wäre der "Gnadenstoß" für die Politiker?
Das BVG hat schon so manches Gesetz für Verfassungswidrig erklärt, ohne das jemand daraufhin gesagt hätte die Politiker hätten sich nicht an die Verfassung gehalten.

das stimmt.
aber immer erst nach zig Monaten oder Jahren!
das Gesetz wurde "ganz fest", erst Ende Dezembuar beschlossen und in Kraft trat es am 1. Januar.
das Gesetz jetzt zu kippen wäre fatal für den Gesetzgeber.
klar, war schon einiges verfassungswidrig, aber:
im 2. Absatz steht:
das Bundesverfassungsgericht darf nur Gesetze im Ausnahmefälle aussetzen, wenn es wirklich verfassungswidrig ist.
Und es geht hier nicht um Menschenleben!
daher lassen sie sich Zeit.
ich verstehe deine negative Sicht und vielleicht, ja, sogar ganz vielleicht wird die Vorratsdatenspeicherug nicht gekippt.
aber da die Hauptverhandlung noch nicht war, kann man nur abwarten und hoffen.
 
 
 
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CKeichelOffline
Titel: Re: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 21.03.2008, 11:43 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
Wenn das BVG die Vorratsdatenspeicherung als solche für verfassungswidrig gehalten hätte, hätten sie meiner Meinung nach analog zu ihrem Urteil vom 11.3.2008 entschieden.
Hier haben sie die massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als verfassungswirdrig erklärt.
Mir zwar unverständlich wo der Unterschied in beiden Fällen liegt, aber offenbar sind die Richter in Karlsruhe der Meinung das sei etwas völlig anderes. Naja, wahrscheinlich weil wir davon ausgehen können, dass deren Verbindungsdaten bestimmt nicht gespeichert werden.
Dieses teilweise Außerkraftsetzen des Gesetzes wird sich letztendlich in die genaue Ausführungsvorschrift verwandeln, die dann lautet Vorratsdatenspeicherung ja, aber Abruf nur bei schweren Straftaten.
Auf die ganze Argumentation der Gegner, das sie sich der Verfassungsverstoß auf die Sache an Sich bezieht, nämlich der völligen Umkehr polizeilicher Ermittlungsmethoden, geht das BVG ja nicht ein.

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retro2k7Offline
Titel: Re: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 21.03.2008, 11:59 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 18. Feb 2007
Beiträge: 310


Status: Offline
selbst Peter Schaar glaubt daran:
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=17259730
und hier, wie abgestimmt wurde (namentliche Abstimmung):
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20071109_teleueberwach.pdf
also Leute, wählt nächstes mal richtig!
ein anderer Grund, warum das BVG noch wartet:
http://www.youtube.com/watch?v=323PSO7fldg
Irland hat ja geklagt gegen die vorratsdatenspeicherung.
das urteil vom europäischen gerichtshof wird 2008 erwatet.
 
 
 
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CKeichelOffline
Titel: Re: Vorratsdatenspeicherung "Teilweise" Gestoppt  BeitragVerfasst am: 21.03.2008, 12:05 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
Lass es und einfach abwarten, ich habe leider nicht dein Vertrauen in das BVG und seine linientreue, dazu waren mir etliche Entscheidungen in den letzten Jahren zu unverständlich.
Das der Datenschutzbeauftragte das Urteil begrüßt finde ich keine Überraschung, er war immer ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung.
Und das der europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung ablehnt halte ich für extrem unwahrscheinlich. Die ganz überwiegende Mehrheit der Mitglieder de EU will diese Speicherung und der europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit niemals die Interessen einzelner Länder hoch bewertet.

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krysmopompasOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.03.2010, 11:37 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Jun 2008
Beiträge: 2.094


Status: Offline
Es ist vollbracht Very Happy :

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-Update-943695.html

Zumindest das aktuelle Gesetz ist verfassungswidrig - mal schauen, welche Umgehungsmöglichkeiten die Politik findet.
 
 
 
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Falcone
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.03.2010, 12:10 Uhr
Ex-Member


Anmeldungsdatum: 28. Feb 2005
Beiträge: 3.561

Wohnort: überall und nirgends
Es ist zumindest bisher ein gutes Jahr... erst die SWIFT-Geschichte, nun das.
 
 
 
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atemschutzbaerOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 02.03.2010, 12:38 Uhr
Retromeister


Anmeldungsdatum: 06. Apr 2007
Beiträge: 1.524

Wohnort: Reilingen
Status: Offline
^^ Ich finds gut !

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“Twenty years from now you will be more disappointed by the things that you didn't do than by the ones you did do. So throw off the bowlines. Sail away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails.
Explore. Dream. Discover.„

~ Mark Twain 
 
 
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