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saphirweaponOffline
Titel: Regelverstoß!?  BeitragVerfasst am: 17.09.2010, 23:25 Uhr
Blackmage par Excellence


Anmeldungsdatum: 08. Dez 2006
Beiträge: 864


Status: Offline
[Jezze: abgesplittet von VGM Remixes / Chiptunes - Sammelthread]

Ohne etwas gegen den Threadersteller zu haben, sehe ich in diesem Thread jedoch einen klaren Verstoß gegen das AEP-Regelwerk.

Zitat:

* Keine Links zum Download von urheberrechtlich geschützten Werken setzen, z.B. Musik, Spiele, Programme, Bücher


Um nicht missverstanden zu werden, mir geht es nur um eine generelle Gleichbehandlung für derartige Links. Entweder man erlaubt sie oder verbietet sie. Ein Mischmasch würde etwas nach Willkür riechen.

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»Die Wahrheit ist für den Dummen wie eine Fackel, die den Nebel erleuchtet, ohne ihn zu vertreiben.« 
 
 
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JezzeOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 11:00 Uhr
Banned Team Member


Anmeldungsdatum: 30. Okt 2004
Beiträge: 5.751


Status: Offline
Bedürfen Remixe der Zustimmungspflicht des Urhebers des zugrunde liegenden Werkes?
    Die Paragraphen §23 und §24 des Urheberrechtsgesetzes liefern kein eindeutiges Ja oder Nein, denn die Voraussetzungen einer schöpferischen Eigenleistung die das ursprüngliche Werk "verblassen" lassen sind fließend und werden von jedem subjektiv bewertet.

Was ist mit speziellen Dumps in Formaten wie SPC und SID oder eher verfremdend klingenden Konvertierungen nach MID?

Wie sieht es bei der Verbreitung über Portale wie YouTube oder SoundCloud und deren Verlinkung bei uns aus?



Fragen über Fragen, die eine generelle Gleichbehandlung also nicht so einfach gestalten.

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Test your limits and break through! 
 
 
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saphirweaponOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 12:03 Uhr
Blackmage par Excellence


Anmeldungsdatum: 08. Dez 2006
Beiträge: 864


Status: Offline
Mit Remixen habe ich kein Problem, da diese in meinen Augen eine Eigenleistung darstellen. Auch die Verlinkung von Youtube oder Soundcloud sehe ich insofern als unproblematisch an, als dass man ohne weiteres nicht das Material herunterladen sondern nur anhören kann. Da die Regeln vom Download sprechen, sehe ich diesbezüglich kein Problem (wenngleich der Download natürlich mittels zusätzlicher Software von diesen Verlinkungen möglich ist).

Anders sehe ich das aber bei speziellen Dumps, da diese offensichtlich zum Download bereitgestellt werden. Ob eine Datei dann als bequeme mp3 Datei vorliegt und mit Winamp, Mediaplayer und Co. ohne Probleme abgespielt werden kann oder ob es sich um spezielle Formate wie SPC handelt die ggfs. noch ein Plugin/einen extra Player zum abspielen benötigen, macht aus meiner Sicht keinen Unterschied.

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krysmopompasOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 12:10 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Jun 2008
Beiträge: 2.094


Status: Offline
Die Zustimmungspflicht sagt aber nichts darüber aus, ob dem Urheber trotzdem eine "Entschädigung" zusteht.

Das Web ist voll mit Urheberrechtsverletzungen per Youtube. Im Gegensatz zu anderen werden diese aber sehr oft toleriert.

Sogar Screenshots von Programmen sind problematisch.
Das alte Recht paßt einfach nicht zum Internet.

_________________
If you can’t run at 60 fps, you’re not a good racing game. 
 
 
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Sp00kyFox
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 13:36 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 10. Sep 2010
Beiträge: 208


na klasse, schon gleich mit dem ersten thread ne rechtsdiskussion ausgelöst Laughing
na gut ich bin jetzt auch kein rechtsexperte, würde aber meinen, dass remixes selbst noch unproblematisch sind wie sie zB auf ocremix angeboten werden. die seite selbst sorgt ja sogar dafür, dass stücke deren künstlerischer eigenwert nicht groß genug ist (das praktisch nur das original-stück minimal variiert wurde) gelöscht bzw nicht akzeptiert wird.
bei solchen musik-dump-sammlungen von c64, snes, genesis,... spielen bin ich mir aber auch unschlüssig. naiv würde ich wohl sagen, das ist eh abandonware (auch wenn dies juristisch wohl nicht der fall sein wird). hmm kA muss das team hier wissen, kann ja den thread dann abändern, oder irgendein mod/admin macht das.
 
 
 
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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 13:41 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
Ich seh in dem Thread hier urheberrechtlich denselben Sachverhalt wie in Deinem Thread, saphir.

So sehr ich selber auch dagegen bin, Hilfestellung zu wirklich aktuellen Spielen zu geben, finde ich, wird hier weit über das Ziel hinausgeschossen: Ich halt das für ein Gerücht, Remixes als Eigenleistung zu betrachten; und wie Krys schon sagt, sind eigentlich sogar Screenshots geschütztes Material. Youtube oder Soundcloud stehen selber gerade. Wenn ein Rechteinhaber was zu meckern hat, wendet er sich an diese Hoster und die entfernen das File, idR ohne rechtliches Nachspiel - für AEP bleibt sowas eh ohne Folgen.

XTale bezieht sich eher auf Downloadlinks zu aktueller Musik - sonst müsste ja das halbe Board leergefegt werden. Wie Sp00ky sagt, das ist halt zum großen Teil Abandonware - nicht frei, aber es interessiert kein Arsch mehr, da die meisten Rechteinhaber tot und vergraben sind. Wink

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saphirweaponOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 14:08 Uhr
Blackmage par Excellence


Anmeldungsdatum: 08. Dez 2006
Beiträge: 864


Status: Offline
[quote:2a7c68b63e="Ragnarok"]Ich seh in dem Thread hier urheberrechtlich denselben Sachverhalt wie in Deinem Thread, saphir.

Wie ich schon schrieb, Youtube, Soundcloud und Konsorten bieten ja keine direkte Möglichkeit das hochgeladene herunterzuladen. Insofern würde ich solch Einbettungen/Links nicht als einen Verstoss gegen die AEP-Regeln sehen, da dort nur vom Download die Rede ist.

Seiten wie snesmusic.org oder vgmusic.com hingegen sind aber direkt auf den Download von Dateien (unabhängig von deren Format) konzipiert. Das es sich dabei um Abandonware handelt ist irrelevant, solange noch Urheberrechte bestehen.

Wenn xTale bei der Formulierung eher auf aktuelle Musik abzielte, müsste man im Umkehrschluss die Regeln auch lediglich auf aktuelle Spiele beziehen. Soll heissen Downloadlinks zu uralt Roms müssten auch geduldet werden.

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krysmopompasOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 14:23 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Jun 2008
Beiträge: 2.094


Status: Offline
[quote:9e454d1e9b="saphirweapon"]
Wie ich schon schrieb, Youtube, Soundcloud und Konsorten bieten ja keine direkte Möglichkeit das hochgeladene herunterzuladen.
Dann kann ich hier ja demnach NDS Spiele einbetten, die per Emulator laufen Wink.

Ich sehe da keinen großen Unterschied (Also zwischen direktem Download und Einbettung via Flash etc.)

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saphirweaponOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 14:27 Uhr
Blackmage par Excellence


Anmeldungsdatum: 08. Dez 2006
Beiträge: 864


Status: Offline
[quote:e0bbd846ba="krysmopompas"]
Dann kann ich hier ja demnach NDS Spiele einbetten, die per Emulator laufen Wink.

Ich sehe da keinen großen Unterschied.

Uff jetzt wirds kompliziert Wink

Wenn man (was in den AEP-REegeln nicht aufgeführt ist) schon das reine abspielen/verfügbar machen von urheberrechtlichem Material als heikel ansieht, dann hast du insofern Recht, als dass sämtliche Youtube, Soundcloud Links von urheberrechtlich geschütztem Material gelöscht werden müssten. Der Unterschied zum Downloaden ist für mich, dass ich darüber halt nicht beliebig und frei verfügen kann und nichts in meinen Besitz übergeht.

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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 14:55 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
Ich denke auch nicht, dass die Regeln wörtlich zu nehmen sind - just to get an idea, y'know? Im Einzelfall entscheiden die Mods/Admins, und da der Thread noch offen ist, ist eine Entscheidung diesbezüglich offensichtlich bereits gefallen. Wink

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Sp00kyFox
Titel:   BeitragVerfasst am: 18.09.2010, 15:43 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 10. Sep 2010
Beiträge: 208


ich hatte jetzt die regel bzgl musik ohnehin eher in dem sinne verstanden, dass links zu seiten/foren unerwünscht sind, wo entpsrechend ost's zu spielen oder gamerips zu neueren titeln angeboten werden. was ja bei den verlinkten seiten in dem thread nicht der fall ist.
 
 
 
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