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z3ntn3l
Titel:   BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 13:57 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324


[quote:903feb47a9="krysmopompas"]Ähnliche Entscheidungen gab es beim Vertrieb von PS2 Modchips, evtl. auch in München. Bei Verstößen im Internet kann der Kläger den Gerichtsstandort zu seinen Gunsten frei wählen.Ein Modchip ist auch dazu gedacht Kopierschutztechniken auszuhebeln und das ist in Deutschland illegal. Eine Flashcart kann dies nicht. Höchstens wenn dort eine gehackte Software / Bootloader verwendet wird und damit wären wir auch wieder beim Urheberrechtsverstoß...

Also wie gesagt, die pure Hardware einer Flashcart kann m.E. nicht illegal sein, denn dort besteht kein Unterschied zu einem anderen beschreibbaren Medium (CD-R,DVD-R, USB-Stick)
 
 
 
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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 14:02 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
[quote:8d0db71215="z3ntn3l"]Eine Flashcart kann dies nicht. Höchstens wenn dort eine gehackte Software / Bootloader verwendet wird und damit wären wir auch wieder beim Urheberrechtsverstoß...


Liest Du nicht mit? Genau das ist doch der Fall...

_________________
 
 
 
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z3ntn3l
Titel:   BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 14:40 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324


Soweit ich weis, ist das bei der normalen Handelsüblichen R4 nicht der Fall.

_________________
 
 
 
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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 14:46 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
Es geht ja nicht (nur) um die R4, der TE hat ja gar nicht nach dieser gefragt.

Aber offensichtlich ist das rechtlich alles nicht so simpel, wie man sich das als Laie (und in Rechtsdingen sind wir das hier doch alle?) vorstellt...

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z3ntn3l
Titel:   BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 16:16 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324


Da hast du wohl recht. Aber wie würdest du das denn bei SNES / MD / N64 Flashcarts einschätzen? Bei denen bedarf es ja keiner Bootloader etc.

PS: Kennt jemand NeoGeo-Flashcarts? Very Happy

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CKeichelOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 18:33 Uhr
Retrogott


Anmeldungsdatum: 19. Dez 2004
Beiträge: 2.666


Status: Offline
[quote:1c9c038f6c="Ragnarok"]
[quote:1c9c038f6c="CKeichel"]
Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf derer Flashcarts in der BRD illegal sein könnten.

Wie kommst Du zu der Aussage?
Dazu hat man dann noch einen Rechtsexperten ausgebuddelt:

Zitat:
F: Ist der Handel mit DS-Kopiermodulen illegal?

A: Diese Frage war rechtlich lange umstritten, jedoch wurden vor Kurzem beim Landgericht München einstweilige Verfügungen gegen Verkäufer der Module erwirkt. Die gerichte haben somit einen Rechtsverstoß bejaht, insbesondere gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. [...] Es ist zu erwarten, dass weitere Händler vom Plattformhersteller rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.




Eine einstweilige Verfügung eines Landgerichts ist meilenweit entfernt von einem durch ein Gericht bestätigtem Verbot. Was genau da beschlagnahmt wurde sagt der Rechtsexperte ja auch nicht, leider sind das einzige was man dazu finden kann im Netz, Artikel aus der Welt und der Berliner Morgenpost, beide Artikel sind im Wortlaut fast identisch, was nicht verwundert, da beide Zeitungen eine gemeinsame Redaktion haben. Was in beiden Artikeln fehlt ist eine genauere Angabe, was da beschlagnahmt wurde.
Der für den Artikel befragte Anwalt sagt wörtlich:
Zitat:
Zu beachten ist, dass diese Gerichtsbeschlüsse nur im Eilverfahren gefällt wurden, ein ordentliches Gerichtsurteil liegt bislang nicht vor. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Handel mit DS-Kopiermodulen in der Tat rechtswidrig ist. Es ist zu erwarten, dass weitere Händler vom Plattformhersteller rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Quelle
Also gibt es bisher in der Tat keine Urteile in dieser Richtung.

EDIT: Warum der Anwalt mit Namen Stephan Mathé so argumentiert, wird übrigens deutlich, wenn man seine Vita auf der Website seiner Kanzlei einsieht, dort liest man dann:
Zitat:
Bevor er sich dem Anwaltsberuf zuwandte, war Stephan Mathé als Lokalisierungs- und Produktmanager für Eidos, einen internationalen Publisher für Unterhaltungssoftware, tätig. In dieser Funktion betreute er Titel wie „F1 World Grand Prix", „Commandos" und „Resident Evil". Während seiner juristischen Ausbildung arbeitete Stephan Mathé erfolgreich für drei führende Kanzleien auf den Gebieten des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, für die deutsche Botschaft in Australien sowie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).


Er ist also jemand aus der Industrie.

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Das ist alles nicht schlimm - Das wird alles noch schlimmer
Großstadtgeflüster in Weine nicht mein Kind 
 
 
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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 21.09.2009, 19:50 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
@Chris: Das erklärt in der Tat einiges...
Dass eine einstweilige Verfügung kein direkter Maßstab ist, ist mir ja auch klar. ebenso, dass es ein recht einseitiger Bericht ist. Aber wenn Beschlagnahmungen und Verfügungen in diesem Maßstab geschehen, ohne dass man von Urteilen gehört hat, meine ich schon eine Tendenz zu erkennen. Aber ich was weiss ich schon, denken kann man sich viel.

Übrigens ist es derselbe Anwalt und die Artikel sind zum großen Teil auch deckungsgleich mit dem mir vorliegenden aus der CBS.

@z3n: Der vorhergehenden Argumentation folgend, scheinst Du durchaus richtig zu liegen. Aber da offensichtlich keiner nix genaues weiss, und exemplarische Urteile noch ausstehen, scheint die ganze Geschichte sehr schwammig. Und solange es eben keiner auf einen Prozess anlegt, wird man auch nur weiter spekulieren können.

Außerdem war da doch noch was mit §95?

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Retro-NerdOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 00:48 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 02. Jul 2006
Beiträge: 517


Status: Offline
[quote:f9a34c5c7d="z3ntn3l"]Da hast du wohl recht. Aber wie würdest du das denn bei SNES / MD / N64 Flashcarts einschätzen? Bei denen bedarf es ja keiner Bootloader etc.

PS: Kennt jemand NeoGeo-Flashcarts? Very Happy

Irgendeine Art von Software muß die Rom images ja starten. Die Konsole macht das nicht automatisch. Auch die Hardware wurde direkt darauf zugeschnitten. Wird mit Sicherheit nicht legal sein.
 
 
 
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z3ntn3l
Titel:   BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 08:04 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324


Soweit ich weis, ist das BIOS in den genannten Konsole integriert und die Einstiegspunkte für die Roms sind genau festgelegt.

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Retro-NerdOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:29 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 02. Jul 2006
Beiträge: 517


Status: Offline
Die genannten Flashcarts funktionieren nur auf entsprechender Hardware und haben sonst keinen Nutzen. Da könnte man sich nicht rausreden. Stört aber heute bei so alten Konsolen niemanden mehr, sonst wäre man schon rechtlich eingeschritten.
 
 
 
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z3ntn3l
Titel:   BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:34 Uhr
Retrokenner


Anmeldungsdatum: 05. Mar 2005
Beiträge: 324


Homebrew? Also ich finde da muss man sich nicht rausreden.

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RagnarokOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 11:53 Uhr
Jinxed


Anmeldungsdatum: 12. Dez 2006
Beiträge: 5.397

Wohnort: 기정동
Status: Offline
Lass uns doch bei Argumenten bleiben, die Du selber auch glaubst... Laughing

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NorQueOffline
Titel:   BeitragVerfasst am: 22.09.2009, 12:00 Uhr
Retromeister


Anmeldungsdatum: 18. Jul 2004
Beiträge: 869


Status: Offline
Wegen Backups: hat mal jemand versucht, ein Backup seiner eigenen Spiele mit einem DS Slot-1 Device zu machen? Das ist übrigens eine rein rhetorische Frage...

[quote:97feda243c="z3ntn3l"]PS: Kennt jemand NeoGeo-Flashcarts? Very Happy
Wink

Ausserdem gibt es inzwischen Multicards mit mehreren dutzend Spielen drauf.
 
 
 
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